Hervorgegangen aus einer seit 1959 in Melle ansässigen Rechtsanwalts- und Notarkanzlei sind in der Sozietät Wedegärtner Boving & Partner heute sieben Rechtsanwälte und zwei Notare tätig.
Im Zuge stetiger Expansion der Kanzlei wurde im Jahre 1999 ein Kanzleistandort in Damme und im Jahre 2007 ein weiterer Kanzleistandort im Technologiezentrum Bissendorf eröffnet.
Wir sind für Mandanten in allen Angelegenheiten des Wirtschafts- und Privatrechts tätig.
Privatpersonen beraten und vertreten wir in allen zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten. Besondere Schwerpunkte bilden dabei die Bereiche Kaufrecht, Arbeitsrecht , Verkehrsrecht, Familienrecht, Mietrecht und weitere Spezialgebiete, die Sie den Folgeseiten entnehmen können.
Unternehmern bieten wir auch auf allen wirtschaftsrechtlichen Gebieten kompetente und zielgerichtete Beratung und Vertretung, insbesondere im Bereich Vertragsrecht, Forderungseinzug, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbrecht und weiteren unternehmensbezogenen Spezialgebieten.
Unser Anliegen ist es, unsere Mandanten umfassend, schnell und kostengerecht zu vertreten. Auf der Basis gegenseitigen Vertrauens begleiten wir Sie in allen rechtlichen Fragen, bei Ihren geschäftlichen Entscheidungen und vertreten oder unterstützen Sie bei der außergerichtlichen und erforderlichenfalls gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche bzw. der Verteidigung und Abwehr gegen Ansprüche Dritter.
Die Struktur unserer Sozietät ermöglicht es, auch komplexen Ansprüchen gerecht zu werden. Dabei ist die persönliche und individuelle Betreuung durch unsere Rechtsanwälte gesichert.
Wir bieten unseren Mandanten individuellen Service und einen persönlichen Ansprechpartner. Dank kurzer Kommunikationswege und dem Fehlen komplexer Hierarchiestufen können wir direkt und kosteneffizient auf die Anliegen und Erwartungen unserer Mandanten eingehen.
Sämtliche Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind in einzelnen Rechtsgebieten spezialisiert und zum Teil entsprechend als Fachanwälte ausgewiesen.
Sollten wir ausnahmsweise ein Mandat für Sie nicht übernehmen können, beraten wir Sie selbstverständlich unverbindlich über die Inanspruchnahme eines geeigneten Kollegen oder einer geeigneten Kollegin. Sie werden von uns nur an solche Rechtsanwälte verwiesen, die sich im Rahmen von Zusammenarbeiten mit unserer Sozietät bereits bewährt haben und denen wir begründetes Vertrauen entgegenbringen.