Kosten

Im außergerichtlichen Bereich werden wir – sofern von unseren Mandanten gewünscht – regelmäßig auf der Grundlage einer individuellen Honorarvereinbarung tätig, die auf einer Abrechnung der anwaltlichen Arbeitszeit anhand von Stundensätzen basiert.

Ebenso ist es möglich, für bestimmte abgrenzbare Leistungen ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.


Die Vergütung der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes bei Vertretung vor Gericht und in anderen Zusammenhängen ist durch den Gesetzgeber im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt worden.

Die Höhe der jeweiligen Rechtsanwaltsgebühren richtet sich nach dem sog. Gegenstandswert bzw. Streitwert. Hierunter versteht man den Betrag, den z. B. der Kläger gegen den Beklagten geltend macht.


Als Berechnungshilfe können Sie in folgendem Fenster die Anwaltsgebühren (nach RVG) und die Gerichtskosten (nach GKG) unverbindlich ausrechnen lassen:

Zum Kostenrechner

Neben den Rechtsanwaltsgebühren sind die Auslagen zu erstatten. Hierunter fallen beispielsweise der Ersatz von Porto- und Telefonkosten. Der Rechtsanwalt kann entweder die ihm tatsächlich entstandenen Kosten abrechnen oder aber eine Pauschale von bis zu € 20,00 (zzgl. 19 % MwSt) pro Angelegenheit erheben. Daneben können Kosten für Fotokopien, Recherchen und andere Aufwendungen des Rechtsanwaltes im Zusammenhang mit der Bearbeitung des ihm übertragenen Mandates anfallen.

Fahrtkosten sowie Abwesenheitsgelder für Tätigkeiten außerhalb des Kanzleistandortes sind nach dem RVG ebenfalls zu erstatten.


Stellen Sie uns jederzeit Ihre Fragen zu Honoraren und Gerichtskosten.

In einem persönlichen Gespräch geben wir Ihnen eine verbindliche Einschätzung, mit welchen Kosten Sie im konkreten Mandat rechnen müssen. Insbesondere beraten wir Sie über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme einer bestehenden Rechtsschutzversicherung und führen auf Wunsch für Sie die notwendige Korrespondenz.


Im Bereich Markenrecht / Markenanmeldung entstehen gesonderte Kosten und Gebühren im Rahmen der Einholung notwendiger Informationen und der Markenanmeldung selbst. Eine komplette Kosten- und Gebührenübersicht erhalten Sie jederzeit auf Anfrage.